Am 10.03.2017 hat der Deutsche Bundesrat dem Änderungsentwurf zur Luftverkehrsordnung und zur Luftverkehrszulassungsordnung, kurz der neuen „Drohnenverordnung“ zugestimmt.

Im Vorfeld wurde von Verbänden, Vereinen und Anwendern viel die regulatorischen Entwicklungen spekuliert und gesagt. Der/die eine empfand die Planungen des Bundesverkehrsministeriums als bevormundend, andere überfällig, überflüssig und irgendjemand suchte die Verantwortung stets an anderer Stelle.

Doch in einem waren sich Kritiker und Befürworter meist einig: Ohne die Grundlage eindeutige Regelungen, mit klarer Abgrenzung zwischen gewerblichen und privaten Piloten/Flügen, entsprechenden Schulungen und Prüfungen wird es perspektivisch keine professionelle Weiterentwicklung bei der Entwicklung von Anwendungen und dem Betrieb von Drohnen geben.

Nun wird das neue Regelwerk, nach Umsetzung kleiner Änderungen, voraussichtlich zum 01.04.2017 in Kraft treten. Sie beinhaltet u.a.

  • den Grundsätzlich erlaubnisfreier Betrieb von unbemannten Fluggeräten bis zu einem Gewicht von 5 Kilogramm und in Sichtweite des Steuerers sowie die Möglichkeit der Erteilung von Betriebserlaubnissen für erweiterte Einsatzbereiche,
  • die Einführung einer Kennzeichnungspflicht des Fluggerätes mit Namen und Anschrift des Besitzers in dauerhafter und feuerfester Beschriftung ab einem Gewicht von 0,25kg,
  • den Kenntnisnachweis des Steuerers für Fluggeräte mit einem Gewicht von mehr als 2kg,
  • ein Überflugverbot für von Menschenmengen, Wohngrundstücken, sicherheitssensiblen Einrichtungen und Krankenhäusern insbesondere bei privaten Flügen
  • die Ausweichpflicht für die Steuerer von unbemannten Fluggeräten gegenüber der bemannten Luftfahrt.

Auch ohne entsprechende Kontrollen der neuen Verordnung am Ende gilt, dass es jedem Piloten persönlich obliegt sich verantwortungsvoll zu verhalten. Um dieses Verantworten zu fördern hat die Lufthansa als eine der weltweit größten Fluglinien und führendes Unternehmen bei der Ausbildung von Piloten eine Initiative für mehr Sicherheit beim Betrieb von Drohnen gegründet – Lufthansa SafeDrone.

Dazu gehört, dass sich die Piloten und ihre Flugsysteme auf der eigens bereitgestellten Webseite registrieren, alle Piloten eine kostenlose Basisschulung durchlaufen letztendlich dem Code of Conduct verpflichten.

Ultimate Rotors gehört zu den ersten Unternehmen, die sich der Initiative und dem darin beinhaltenden Code of Conduct angeschlossen und dessen Piloten alle die dazu erforderliche Schulung haben.

Die vollständige Mitteilung finden Sie hier